Ortsvorsteher und Funktionsbezüge: Zwei Themen – eine klare Haltung

 

Rund um die politische Neuaufstellung nach der Gemeinderatswahl 2025 wurden zuletzt zwei Themen öffentlich diskutiert:
1. die geplante Einführung eines Ortsvorstehers in Großebersdorf und 2. der Antrag auf Kürzung der Funktionsbezüge für Gemeindemandatare.
Wir als ÖVP Großebersdorf möchten dazu faktenbasiert Stellung nehmen.


Ortsvorsteher: Bürgernähe braucht Struktur


Einen Ortsvorsteher in Großebersdorf einzusetzen, ist keine spontane Maßnahme.
Dies wurde bereits vor der Wahl offen diskutiert und kommuniziert – aus einem einfachen Grund: Die Anforderungen an die Gemeindeverwaltung haben sich in den letzten Jahren spürbar verändert.
Die Marktgemeinde wächst, viele Anliegen erfordern direkte Ansprechpersonen vor Ort.
Mit einem Ortsvorsteher in jedem Ort wollen wir sicherstellen, dass Bürger:innen auch künftig eine persönliche Verbindung zur Verwaltung haben – gerade auch im größten Ort der Gemeinde.
Bürgermeister Stefan Haindl bringt sich mit vollem Einsatz für unsere Marktgemeinde Großebersdorf ein – zusätzlich zu seiner beruflichen Tätigkeit.
Um die täglichen Aufgaben und Anliegen aller Orte bestmöglich zu betreuen, ist diese gezielte organisatorische Unterstützung für die Erfassung all Ihrer Anliegen sinnvoll. 
Der Ortsvorsteher hat eine klare Funktion in den Orten und kann der erste Ansprechpartner für unsere Bürger:innen sein.
Bei der Einsetzung von Ortsvorstehern in allen vier Orten unserer Marktgemeinde geht es nicht um politische Symbolik, sondern um eine strukturelle Entscheidung, die die Verwaltung entlastet und die Nähe zu den Menschen stärkt.
Genau dafür steht der Ortsvorsteher: als Bindeglied zwischen Bürger:innen und Gemeinde, mit einem offenen Ohr für Alltagsanliegen.


Kürzung gefordert – längst Realität: Großebersdorf zahlt seit Jahrzehnten unter dem gesetzlich möglichen Rahmen


Der von der GFG eingebrachte Antrag, die Funktionsbezüge von Gemeindemandatar:innen zu reduzieren, wurde im Gemeinderat abgelehnt – wird jedoch weiterhin öffentlich thematisiert.
Die rechtliche Lage ist eindeutig - eine pauschale Kürzung der Funktionsbezüge durch den Gemeinderat ist nicht zulässig.
Ein freiwilliger Verzicht ist gesetzlich nur in streng definierten Ausnahmefällen möglich – und bei bestimmten Funktionen ausgeschlossen.

Das ist nicht politisch verhandelbar, sondern gesetzlich geregelt:

§ 3 Abs 1 NÖ Gemeinde-Bezügegesetz (NÖ GBezG):“Auf die nach diesem Gesetz aus Gemeindemitteln gebührenden Bezüge darf grundsätzlich nicht verzichtet werden.“

§ 24 Abs 1 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz (NÖ LGBG):„Die Organe dürfen auf Geldleistungen nach diesem Gesetz nicht verzichten.“

Diese Regelungen schützen die Unabhängigkeit politischer Mandatare und sorgen dafür, dass alle Gemeinden nach denselben rechtlichen Standards arbeiten.

Großebersdorf zahlt seit über 35 Jahren bewusst weniger aus, als nach dem gesetzlich zulässigem Ausmaß.
Seit 1988 liegt die Entschädigung für politische Funktionen deutlich unter dem gesetzlich möglichen Rahmen – und das konsequent unter Verantwortung der ÖVP.

Im Detail:

  • für den Vizebürgermeister wären bis zu 50 % der Bürgermeisterbezüge gemäß NÖ Gemeinde-Bezügegesetz (NÖ GBezG) erlaubt – in Großebersdorf sind diese Bezüge auf 40 % festgesetzt
  • für den Gemeindevorstand und den Ortsvorsteher wären bis zu 30 % der Bürgermeisterbezüge gemäß NÖ Gemeinde-Bezügegesetz (NÖ GBezG) erlaubt – in Großebersdorf sind diese Bezüge auf 15 % festgesetzt
  • für die Gemeinderät:innen wären bis zu 7,5 % der Bürgermeisterbezüge gemäß NÖ Gemeinde-Bezügegesetz (NÖ GBezG) erlaubt – in Großebersdorf sind diese Bezüge auf das Minimum von 3 % festgesetzt

Trotz verbesserter finanzieller Lage der Marktgemeinde hat der Gemeinderat über Jahrzehnte bewusst auf Anpassungen verzichtet.
Diese Haltung zeigt ein klares finanzielles Verantwortungsbewusstsein – ein Faktor, der wesentlich zur starken finanziellen Position der Gemeinde beigetragen hat.

Durch diese bewusste Zurückhaltung spart die Gemeinde jährlich rund 120.000 Euro – das sind etwa 600.000 Euro über eine fünfjährige Funktionsperiode.
Diese Mittel stehen für wichtige Projekte und Investitionen zur Verfügung.
Die Forderung nach Kürzung ist daher nicht nur rechtlich unzulässig, sondern ignoriert auch die gelebte Realität in Großebersdorf.


Unsere Haltung: Verantwortung mit Augenmaß


Als ÖVP Großebersdorf stehen wir für eine Verwaltung, die bürgernah, strukturiert, finanziell verantwortungsvoll und gesetzeskonform arbeitet.
Der Ortsvorsteher stärkt die Verwaltung vor Ort. Und beim Thema Bezüge zeigt Großebersdorf seit 1988:
Verantwortung heißt, nicht alles auszuschöpfen, was möglich wäre.

Klarheit statt Stimmung. Struktur statt Symbolik. Verantwortung mit Augenmaß.